Seniorenwohnungen

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Selbständig wohnen und sich sicher fühlen, aktiv und vital bleiben, Sicherheit und Unterstützung bekommen, wenn’s braucht.” Dies ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Der Dienst „Begleitetes und betreutes Wohnen“ in den 5 Seniorenwohnungen des Seniorenwohnheimes Lajen macht’s nun
möglich. Bereits im Frühjahr 2015 hatte die Gemeinde Lajen grünes Licht zum Vorhaben gegeben und mit dem Seniorenwohnheim eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Nachdem nun auch die Landesverwaltung die Zustimmung erteilt hat, kann der Dienst beginnen. Die Bewohner:innen der Seniorenwohnungen bleiben wie bisher private Mieter der Wohnungen, werden aber je nach Bedarf begleitet und betreut.

 

Zielgruppe:

Der Dienst richtet sich an die über Siebzigjährigen und kann unabhängig von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation beansprucht werden. „Bisher konnten nur Leute mit einem niedrigen Einkommen in die Wohnungen einziehen, sie erhielten aber keine Betreuungsleistung vom Heim“, sagt Erich Schmuck, der ehemalige Direktor des Seniorenwohnheimes, „jetzt ist es so, dass jede/r - unabhängig vom Einkommen - um die Zuweisung einer Seniorenwohnung ansuchen und eine für ihr/ihn passende Begleitung oder Betreuung auswählen kann.“

Die fünf Wohnungen haben eine Größe von je ca. 45m². Das Seniorenwohnheim übernimmt die Begleitung des Mieters durch "Begleitetes Wohnen/Betreutes Wohnen".

 

Tarif pro Tag

  • Selbstständige Personen 8€ 16€ 20€
  • Personen mit Begleitgeld oder Pflegestufe 18€ 16€ 20€
  • Personen mit Begleitgeld oder Pflegestufe 28€ 21€ 27€

 

Die Kosten fürs begleitete und betreute Wohnen sind je nach Betreuungsbedarf verschieden hoch. Wenn ein Bewohner und sein Ehepartner/seine Kinder aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage sind den Tarif zu zahlen, kann um Tarifbeteiligung bei der Gemeinde angesucht werden. Zum oben genannten Tarif kommt der Mietpreis für die Wohnung dazu. Er entspricht im Regelfall dem sozialen Mietzins und erreicht maximal den Landesmietzins. Die Höhe des Mietzinses hängt demnach vom Einkommen des Mieters ab. Die Wohnungsspesen werden separat berechnet. Die Entscheidung über die Zuweisung der Wohnung trifft das Seniorenwohnheim aufgrund einer eigenen Rangliste. Interessierte können sich bei der Verwaltung des Seniorenwohnheimes unter 0471/655101 melden.

 

Begleitetes Wohnen

Ein Mitarbeiter informiert, berät und unterstützt den Mieter bei der Bewältigung des Alltages, fördert die sozialen Kontakte, organisiert die Freizeitgestaltung und hilft beim Zugang zu den verschiedenen Sozial- und Gesundheitsdiensten. Sporadisch werden auch einfache Hilfeleistungen durchgeführt. Das Heim sorgt zudem für die Reinigung der gemeinschaftlichen Räume (Gänge, Aufenthaltsräume…).

 

Betreutes Wohnen

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen erhält der Mieter drei Mahlzeiten am Tag (auch am Wochenende), zudem sorgt das Seniorenwohnheim für die Reinigung der Wohnung sowie werden auch qualifizierte Betreuungsleistungen angeboten. Wenn sich der Bedarf des Mieters verändert, kann er die Angebotsform wechseln. Verschlechtert sich die Situation des Mieters im Laufe der Zeit, so dass er in der Wohnung nicht mehr angemessen betreut werden kann, wechselt er ins Heim.

Ansucheformular:  zum Formular klicken Sie hier