Übergangspflege

In die Übergangspflege werden zeitlich befristet, maximal für einen Zeitraum von 30 Tagen (verlängerbar um weitere 30 Tage) Personen in den jeweiligen Einrichtungen aufgenommen, für die nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend nachweislich keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit von Seiten der Familie oder der territorialen Dienste besteht und eine endgültige Unterbringung in einer Einrichtung noch nicht möglich oder angebracht ist.
Die Übergangspflege hat das Ziel, den pflegenden Angehörigen mit Unterstützung der professionellen Fachkräfte den nötigen Zeitraum zu verschaffen, um die Pflege zu Hause oder in einer anderen Betreuungsform zu organisieren.