Der Verband der Seniorenwohnheime (VdS) begrüßt die neuen Richtlinien zur Aufwertung der Pflegeberufe in den stationären Einrichtungen

Bozen, 11.10.2023

Die Landesregierung hat gestern neue Richtlinien für die Vertragsverhandlungen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe im Sanitätsbetrieb und Sozialbereich genehmigt. Die wichtigsten Neuerungen sind die Reduzierung der Wochenarbeitszeit und eine finanzielle Aufwertung. „Diese Entscheidung ist eine wichtige Anerkennung der Pflegeberufe auch für unsere Seniorenwohnheime“, freut sich Präsidentin Martina Ladurner und dankt Landeshauptmann Arno Kompatscher und der Landesregierung für diese Initiative.

„Es ist in unserem Sinne, dass zwischen der stationären Pflege und Betreuung in den Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen eine Gleichbehandlung in Arbeitszeit und Gehalt garantiert ist,“ erklärt Ladurner. Mit den neuen Richtlinien sei die Grundlage dafür geschaffen, sodass beide als gleichberechtigte Partner im Wettbewerb stehen.

Die Richtlinien sehen für die Pflegeberufe eine Verkürzung der regulären Arbeitszeit von 38 auf 36 Wochenstunden bei gleichem Gehalt vor.  Gleichzeitig können diese zwei Arbeitsstunden durch eine flexible Handhabung der Mehrstundenregelung wiedergewonnen werden (Plus Orario). Dieses Instrument wird erstmalig auch für die Seniorenwohnheime anwendbar gemacht. „Allein für diese zwei Mehrstunden erhält eine Krankenpflegerin im Seniorenwohnheim beispielsweise 466 Euro brutto mehr im Monat auf ihrem Lohnstreifen.,“ erklärt Ladurner. Zudem wird diese Möglichkeit der Mehrstunden neu auf alle Mitarbeiterinnen in der direkten Betreuung und Pflege der Seniorenwohnheime ausgedehnt.

Die neuen Richtlinien stärken den 24 Stundendienst und bettenführende Abteilungen in den Krankenhäusern und auch die stationäre Seniorenbetreuung. Damit ist dem Anliegen des VdS Rechnung getragen worden, die besonderen Herausforderungen in der stationären Betreuung und Pflege sichtbar zu machen und entsprechend besser zu entlohnen.