Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung eines/einer Physiotherapeut/in

Arbeitsangebot erstellt am 04.08.2025
Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung eines/einer Physiotherapeut/in
Latsch
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Deadline 05.09.2025

DER DIREKTOR

gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

PhysiotherapeutInnen

VII.ter Funktionsebene, mit Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnung:

  • Reifezeugnis und Diplom über ein mindestens dreijähriges fachspezifisches Universitätsstudium

oder

  • vor Inkrafttreten des M.D. Nr. 741/1994 abgeschlossenes fachspezifisches Diplom,
  • Zweisprachigkeitsnachweis „B2“ (Ex „B“)
  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung müssen bis

12.00 Uhr des 05.09.2025

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch einge­reicht werden.

Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte kön­nen im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it

eingeholt werden.