Tarifbegünstigung

Tarifbegünstigung

Tarifbegünstigung

(Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30):

Heimgäste, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation und der ihrer zahlungspflichtigen Angehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) Anrecht auf eine Tarifbegünstigung haben, können sich an ihre Gemeinde wenden und um eine Kostenbeteiligung ansuchen. Der Sozialsprengel berechnet daraufhin das Gesamteinkommen und -vermögen des Heimbewohners und der zahlungspflichtigen Angehörigen und ermittelt den zu zahlenden Grundtarif. Die eventuell noch ungedeckte Differenz des Grundtarifes wird von der Gemeinde übernommen.

Ansucheformular: https://www.vds-suedtirol.it/de/system/files/documents/antrag_um_tarifbeguenstigung_0.pdf