Die Leitung des Hauses

Organe

Die Leitung des Hauses

 

Verwaltungsrat und Direktion

 

Der Verwaltungsrat ist das politisch-institutionelle Leitungsorgan, er bestimmt die Ausrichtung, die Zielsetzungen sowie die durchzuführenden Programme und überprüft, ob die Gebarungsergebnisse mit den erteilten allgemeinen Richtlinien übereinstimmen; er überprüft weiters die Verwaltung des Betriebes, sowie deren Ergebnisse und ergreift die entsprechenden Maßnahmen.

Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten, und bleibt fünf Jahre im Amt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates  sind: Dr. Peter Laimer – Mitglied, Gertrud Zuech Hofer – Mitglied, Dr. Günter Staffler – Präsident, Dorothea Weiss – Mitglied und Christoph Gufler – Mitglied.

v.l.n.r. Dr. Peter Laimer, Gertrud Maria Zuech Hofer, Dr. Günter Staffler, Dorothea Weiss, Christoph Gufler

 

Der Präsident - Dr. Günter Staffler

Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Einrichtung und übt die ihm gesetzlich und aufgrund der Satzung und der betriebsinternen Reglements zustehenden Aufgaben aus. Er pflegt die institutionellen Beziehungen mit den anderen Rechtssubjekten des integrierten Systems sozialer und sanitärer Dienste und Maßnahmen, mit den Betreuten und ihren Interessenvertretungen sowie mit den örtlichen Gemeinschaften und nimmt die ihm vom Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben wahr.

Die Direktorin - Beatrix Kaserer

Die Direktorin ist die ranghöchste Beamtin innerhalb des Betriebes und für die Führung und Verwaltung des Betriebes, sowie für die Erreichung der vom Verwaltungsrat festgesetzten Ziele verantwortlich. Sie trifft alle Maßnahmen in Bezug auf das Personal und besitzt im Rahmen der Planungs- und Programmierungsrichtlinien des Betriebes, unter Beachtung der betriebsinternen Reglements weitestgehende Autonomie hinsichtlich der Organisation der Dienste.

 

Revisor

 

Der Revisor wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er überprüft die buchhalterische Ordnungsmäßigkeit, führt Aufsicht über die ordnungsgemäße wirtschaftlich-finanzielle Verwaltung des Betriebes und übt jede andere im Zivilgesetzbuch vorgesehene Funktion aus.