Ärztliche Betreuung

Ärztliche Betreuung

Ärztliche Betreuung

Die ärztliche Betreuung der Heimbewohner wird durch ein allgemeinmedizinisches Ärzteteam gewährleistet.

Die Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 243 vom 01.03.2016 die ärztliche Betreuung der Bewohner von Seniorenwohnheimen neu geregelt. Dieser Beschluss sieht vor, dass die Heimbewohner durch ein allgemeinmedizinisches Ärzteteam und nicht mehr vom eigenen Hausarzt betreut werden. Damit soll unter anderem die so wichtige Kontinuität der Betreuung in Seniorenwohnheimen und eine ärztliche Präsenz zu vereinbarten Zeiten garantiert werden.

Dem Ärzteteam für die Bewohner des „Pilsenhof“ gehören Dr. Edeltraud Mittelberger und Dr. Matteo Gottardi an. Seit 01.01.2021 sind diese beiden Allgemeinärzte regelmäßig im Heim und nehmen die notwendigen Visiten vor.
Beim Einzug wird dem Heimbewohner einer der beiden Ärzte als Bezugsarzt zugeordnet. Im Bedarfsfall kümmern sich beide Ärzte um die Heimbewohner.

Mit der Heimaufnahme wird für die Heimbewohner die Wahl des Vertrauensarztes ausgesetzt. Der Übergang erfolgt automatisch, d.h. es müssen keine weiteren Schritte gemacht werden. Heimbewohner, die einen der beiden Ärzte als Vertrauensarzt hatten, bleiben diesem zugeordnet.

Fachärztliche und andere Leistungen der Sanität (z.B. psychologische Betreuung) werden durch die umliegenden Einrichtungen des Sanitätsbetriebes erbracht.

Bei Kurzzeitpflege ist weiterhin der eigene Hausarzt zuständig.