Tarife

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Die Tagessätze im Pilsenhof

Der Tagessatz ist grundsätzlich für alle Heimbewohner gleich. Unterschieden wird lediglich, ob der Heimgast im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht ist.

Für Heimbewohner, die dauerhaft im Heim aufgenommen sind, wird das Pflegegeld seit 01.01.2014 nicht mehr direkt ausbezahlt, sondern es wird vom zuständigen Landesamt direkt an das Seniorenwohnheim überwiesen. Dem Heimbewohner wird nur der Grundtarif in Rechnung gestellt.

Heimgäste in Kurzzeitpflege erhalten in der Zeit, die sie im Seniorenwohnheim verbringen, weiterhin zu Hause das Pflegegeld ausbezahlt. Hier wird der jeweilige Betrag des Pflegegeldes, zusätzlich zum Grundtarif, in Rechnung gestellt.

 

AKTUELLE TAGESSÄTZE
Im Jahr 2024 werden folgende Tagessätze verrechnet:

Dauerhafte Aufnahme

 

Grundtarif

Einbettzimmer

54,50 €

Zweibettzimmer

51,78 €

 

Kurzzeitpflege (im Einbettzimmer)

 

Pflegestufen

 

0

I

II

III

IV

Einbettzimmer

54,50 €

73,45 €

84,08 €

98,88 €

113,67 €

Grundtarif

54,50 €

54,50 €

54,50 €

54,50 €

54,50 €

Pflegegeld

0 €

18,95 €

29,58 €

44,38 €

59,17 €

 

Berechnung der Tarifbeteiligung
Für die Bezahlung der Tagessätze kann beim zuständigen Sozialsprengel um eine Tarifbeteiligung angesucht werden. Dabei wird die finanzielle Situation des Antragstellers und der Verwandten 1. Grades (Kinder, Eltern) berücksichtigt