Begünstigter Tarif

Tarifbeteiligung

Begünstigter Tarif

Anträge nimmt der zuständige Sozialsprengel entgegen

Um einen der wirtschaftlichen Lage entsprechenden begünstigten Tarif (Grundtarif) zu erhalten, kann beim zuständigen Sozialsprengel oder bei der zuständigen Gemeinde im Sinne des Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, ein Antrag um Tarifbegünstigung gestellt werden. Die nötigen Formulare finden sie auf der Informationsseite des Landes